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Gutachten

Begutachtung von unverschuldeten Kfz-Unfällen von Ingenieurbüro für Kraftfahrzeugtechnik Heintges

Nach einem Verkehrsunfall helfen wir dem Kunden, dass er so gestellt wird, als wäre das Unfallereignis nicht passiert.

Wichtig ist die exakte und vollumfängliche Schadensaufnahme an Ihrem Fahrzeug. Wir erstellen unser Gutachten erst, wenn wir alle Schäden an Ihrem Fahrzeug begutachten konnten. So ist es für uns immer wichtig, betreffende Schadensstellen freizulegen (siehe Bildmaterial mit Beschreibung).

Wir halten nichts von angebotenen Leistungen der Versicherung, die vermeintlich zum „Vorteil des Geschädigten“ den Unfall abwickeln wollen.

Hierzu ist aber zu beachten, dass die Versicherung schon im eigenen Interesse den Schaden so gering wie möglich halten will. Ein neuer Trend ist mittlerweile, dass die Versicherungen dem Geschädigten anbieten, seinen Schaden selbst mit seinem Mobiltelefon zu fotografieren, den Fahrzeugschein zu fotografieren und danach wird eine Kalkulation von der Versicherung erstellt.

Von dieser Vorgehensweise raten wir komplett ab, da Sie als Laie beim Fotografieren nicht wissen, auf was es wirklich bei der Beschädigung ankommt und ob außer den äußerlichen Schäden auch noch Schäden in der Karosserie-Struktur vorhanden sind.

Weiterhin ist es nicht ratsam, Ihr Fahrzeug von Versicherungs-Sachverständigen bei Ihnen zuhause begutachten zu lassen. Warum das so ist, wollen wir Ihnen beispielhaft anhand eines Schadens an einem Skoda Superb, den wir besichtigt und nachbesichtigt haben, bevor wir das Gutachten fertig gestellt haben, darstellen.

Bei der ersten Besichtigung konnten Schäden am Fahrzeugheck festgestellt werden. So war die Heckklappe links neben dem Skoda-Zeichen und mittig unter dem Kennzeichen eingedellt, die Heckscheibe war geplatzt, der Heckwischer war gebrochen, Rückleuchten wurden verkratzt, der Stoßfänger hinten wurde angestoßen, der Spoiler unten wurde angestoßen.

Hier hatten wir die Chance, das Fahrzeug auch auf einer Hebebühne zu besichtigen. Da aber das Heckblech und die Anhängerkupplung nicht eingesehen werden konnten, hätten wir nur die äußeren Schäden fotografieren und kalkulieren können. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass der Stoßfänger hinten nicht stärker beschädigt wurde und man würde auch keinerlei Schäden im unteren Bereich der Karosserie vermuten.

Genauso würde ein Schaden kalkuliert, wenn jemand von der Versicherung bei Ihnen zuhause vorbeikommt oder wenn Sie die Fotos selbst mit Ihrem Mobiltelefon aufnehmen und fotografieren würden.

Was würde passieren, wenn Sie den Schaden nach dieser Kalkulation abrechnen und nur die Heckscheibe erneuern und sich den Rest auszahlen lassen würden? Das Ergebnis sehen Sie auf den nächsten Fotos.

Zur Nachbesichtigung wurde der Stoßfänger hinten aus- und eingebaut. Diese Kosten müssen von der Versicherung übernommen werden. Selbst wenn Sie danach immer noch den Schaden per Gutachten abrechnen.

Bei der Nachbesichtigung haben wir festgestellt, dass die Anhängerkupplung hinten mittig angestoßen wurde. Die Anhängerkupplung wurde komplett nach links gedrückt.

Auf dem nächsten Bild ist eine Verformung der Anhängerkupplung erkennbar, die Halterung der Anhängerkupplung wurde gegen das Heckblech gedrückt. Das Heckblech ist in diesem Bereich leicht verformt.

Ohne die Freilegung des Fahrzeuges wären diese Schäden verborgen geblieben.

Für die weitere Nutzung der Anhängerkupplung könnte es hier gefährlich werden und beim Ziehen größerer Lasten will man gar nicht daran denken, was alles passieren kann.

Weiterhin wurde das Heckblech links verformt. An dieser Stelle wäre das Heckblech links angerostet. Die Unterrostung hätte sich dann weiter auf das Heckblech im linken Bereich ausgebreitet.

Ein weiterer Schaden wurde an der Seitenwand hinten links festgestellt. Hier wurde im Stoßfänger-Halter-Bereich die Lackierung beschädigt. Dies hätte man ohne Zerlegung auch nicht feststellen können. Auch an dieser Stelle hätte das Seitenteil einen Schaden davongetragen, in dem auch hier nach einer gewissen Zeit eine Korrosion festgestellt worden wäre.

Solche Rostschäden sind an diversen Fahrzeugen immer wieder im Übergang vom Stoßfänger zum Seitenteil feststellbar.

Weiterhin haben wir noch festgestellt, dass an der Kante des Rücklichtes links ein Kratzer vorhanden ist.

Der komplette, kalkulierte Schaden beträgt 13.355,31 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Hätte man nur den oberflächlichen Schaden begutachtet, der bei der Erstbesichtigung zu sehen war, wäre dieser Schaden mit 9.236,84 EUR kalkuliert worden.

Somit hätte dem Geschädigten eine Summe von 4.118,47 EUR zur Schadenregulierung gefehlt.

Sie können sich anhand dieses Beispiels nun ein Bild machen, wie man professionell einen Schaden an einem Fahrzeug begutachtet.

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